Sprechstunde Psychosoziale Beratung

Sprechstunde Psychosoziale Beratung
Sprechstunde Psychosoziale Beratung

Die Sprechstunde psychosoziale Beratung (SPB) ist ein neues innovatives Behandlungsangebot der Klinischen Sozialen Arbeit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der UPD Bern. Das ambulante Angebot richtet sich an Menschen mit einer psychisch bedingten Einschränkung. Es entspricht aber besonders auch einem Bedürfnis nach fachlicher Kooperation von nieder­gelassenen Psychiaterinnen und Psychiatern oder Psychologinnen und Psychologen mit dem Sozialdienst der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie.

Biologische, psychische und soziale Bedingungen stehen kontinuierlich in einer Wechselbeziehung und sind eng miteinander verzahnt. Soziale Faktoren wie auch psychische Erkrankungen wirken sich in hohem Masse auf verschiedene Lebensbereiche eines Menschen aus. Folge davon ist, dass nieder­gelassenen Fachpersonen (Psychiatrie und Psychologie) in der Therapie häufig mit psychosozialen Problemfeldern konfrontiert werden, welche die Befindlichkeit und den Gesundungs­prozess zwar stark beeinflussen, aber den Rahmen eines psychiatrisch-psychothera­­peutischen Settings oft auch sprengen. Dies ergibt nicht nur eine Studie des BAG 1), sondern zeigt sich auch in der Praxis: Der Sozialdienst erhält von niedergelassenen Fachpersonen regelmässig Anfragen zu den Möglichkeiten einer psychosozialen Beratung durch die Klinische Sozialarbeit der UPD.

SPB sieht sich als Ergänzung zu psychiatrisch bzw. psychotherapeutischen Behandlungen und richtet sich an Patientinnen und Patienten, welche in besonderen Problembereichen Unterstützung benötigen, insbesondere bei reduzierter Fähigkeit, den Lebensalltag eigenständig zu bewältigen. Nicht geeignet ist SPB für Menschen, bei welchen eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt oder wo eine Suchtproblematik im Vordergrund liegt. Ziele der psychosozialen Beratung sind u.a. die Unterstützung des Genesungsprozesses, die Identifikation von Determinanten, die auf die psychische Gesundheit einen ungünstigen Einfluss haben, die Unterstützung bei der Problemlösung sowie das Aktivieren von Ressourcen und Kompetenzen.

Die Aufnahme in die SPB erfordert eine schriftliche Zuweisung durch die zuweisende Fachperson. Während der Dauer der Begleitung durch die SPB verbleibt die Behandlungsführung und –verant­wortung bei der niedergelassenen Fachperson. Zusätzlich werden mit den Zuweisenden auch medizinische Schnittstellen, Kommunikation und Datenschutz schriftlich geregelt. Die Dauer der Beratung durch die SPB ist abhängig vom Zuweisungsgrund, jedoch in der Regel auf max. sechs Monate begrenzt.

1) Versorgungssituation psychisch erkrankter Personen in der Schweiz, Studie Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit, 21. Oktober 2016, Büro für Arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG

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