Die Gutachtenstelle der FPP erstellt Expertisen mit hohem Qualitätsstandard für die Justizbehörden unter Berücksichtigung eines Vier-Augen-Prinzips. Im strafrechtlichen Bereich werden für die Justizbehörden auch forensisch-psychiatrische Einschätzungen zur Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit wie Hafterstehungsfähigkeit können vorgenommen werden.
Nach Prüfung des Auftrags vor dem Hintergrund Ihrer Fragestellung und unserer Kapazitäten bieten wir nach Zusicherung der Kostenübernahme die Explorand*innen auf. Es werden mindestens zwei ausführlichen Explorationsgespräche durchgeführt. Falls erforderlich, veranlassen wir im Rahmen der Begutachtung eine neuropsychologische Testung sowie eine apparative Diagnostik mit MRI, EEG und Laboruntersuchungen in Rücksprache mit den Auftraggebern.
Überwiegend führen wir ambulante Gutachten durch, in besonderen Fällen kann auch eine stationäre Begutachtung im Haus angeboten werden.
Wir legen grossen Wert auf die Kommunikation mit dem Auftraggeber und sind über das Sekretariat unserer forensisch psychiatrischen Poliklinik an der Südbahnhofstrasse erreichbar: 031 632 89 79
In der Forensischen Gutachtenstelle werden strafrechtliche Gutachten erstellt. Gutachten aus dem Bereich der (sozial-) Versicherungen werden aktuell nicht erstellt. Für diese verweisen wir an die Psychiatrische Poliklinik der UPD an der Murtenstrasse. In Einzelfällen können Gutachten für die Berner KES-Behörden angenommen werden.
Das Angebot im Bereich der Testpsychologie befindet sich im Aufbau. Aktuell bieten wir diese Leistungen ausschliesslich im Rahmen der Gutachten an, die in unserer Gutachtenstelle erbracht werden.
Grundsätzlich stehen der Gutachtenstelle der FPP folgende Testverfahren zur Verfügung:
Dr. med. Thomas Claussen