Informationen zum Eintritt

Eintretende Patientinnen und Patienten werden von Fachpersonen empfangen. Wir legen Wert darauf, dass die Aufnahme für Patientinnen, Patienten und Angehörige so angenehm wie möglich verläuft. Hier findet eine erste Beurteilung der Situation statt, und es wird abgeklärt, ob und welches Behandlungsangebot die Patientin oder der Patient benötigt. Das Aufnahmeteam organisiert den Eintritt in die entsprechende Behandlungseinheit oder vermittelt die Patientin oder den Patienten an eine geeignete Institution.

Die Behandlungskosten für die ersten 60 Tage werden – bei positiver Kostengutsprache respektive vorliegender Spitalbedürftigkeit – von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Dauert Ihr Aufenthalt länger als 60 Tage, muss gegenüber Ihrer Krankenversicherung die Spitalbedürftigkeit wiederholt nachgewiesen werden. Solange diese gutgeheissen wird, entstehen für Sie keine Kosten (Franchise und Selbstbehalt ausgenommen). Ist die Spitalbedürftigkeit nicht oder nicht mehr gegeben, stellen wir Ihnen den Tarif für chronischkranke und pflegebedürftige Patienten und Patientinnen in Rechnung. In Abhängigkeit davon, ob Sie eine Rente beziehen oder nicht, entsteht für Sie eine entsprechende Kostenbeteiligung.

Das Patienten- und Leistungsmanagement steht Ihnen während den Bürozeiten für Auskünfte betreffend Rechnungstellung, Tarifen usw. gern zur Verfügung (T 031 932 85 47).


Wird auf Ihren Wunsch eine externe Ärztin oder ein externer Arzt beigezogen, werden diese Leistungen nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Diese Kosten werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.

Für ausserkantonale Patientinnen und Patienten gelten besondere Regeln.

Für allgemein versicherte Patientinnen und Patienten besteht bei vorhandener Bettenkapazität die Möglichkeit der Privat- oder Halbprivatbehandlung. Die Zusatzleistungen für Chefarzthonorar, Mehrleistung Medizin und Hotellerie werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt (Pauschale pro Tag). Es ist zu beachten, dass diese Kosten von Ihrer Krankenversicherung nicht übernommen werden. Sind Sie an diesem Angebot interessiert, bitten wir Sie, dies bei Ihrem Klinikeintritt zu melden.