Angehörige haben ein Anhörungsrecht

Sibylle Glauser ist seit vielen Jahren Angehörigenberaterin bei der UPD. Die Psychologin ist zudem Präsidentin des Netzwerks Angehörigenarbeit Psychiatrie (NAP) und ist Mitglied des Care Teams des Kantons Bern, das notfallpsychologische Unterstützung leistet. In einem Interview in der Zeitschrift spectra des Bundesamtes für Gesundheit BAG berichtet sie über ihre Tätigkeit.

Auf die Frage, welche Rolle die Angehörigen bei der psychiatrischen Behandlung innehaben, antwortet sie:

«Eine ganz wichtige Rolle, und dies in zweifacher Hinsicht. Zum einen ist zu betonen, dass etwa zwei Drittel der psychisch Kranken von ihren Familien und Angehörigen betreut werden und Unterstützung in vielfacher Hinsicht (Alltagsbewältigung, finanzielle Belange etc.) erhalten. Das sind Leistungen, die nicht vom Gesundheitssystem erbracht werden müssen, sprich, Angehörige helfen, Kosten zu sparen, was volkswirtschaftlich relevant ist. Zum anderen zeigt sich, dass im Gespräch mit Angehörigen viele wichtige Informationen erfahren werden, etwa wie die Angehörigen den Patienten erleben und wie er seinen Alltag meistert. Das ist eine Aussenansicht, zu welcher der Arzt oder die Ärztin keinen Zugang hat, wenn sie keine Gespräche mit Angehörigen führen. Diese Informationen können aber hilfreich sein, um das Problem besser zu verstehen, oder helfen gar bei der Lösungsfindung.

Bei der UPD arbeiten wir nach dem Leitsatz: Die Angehörigen haben ein Anhörungsrecht. Die Schweigepflicht wird nicht verletzt, wenn man die Angehörigen anhört und ihre Sorgen ernst nimmt. Konkrete Informationen zum Patienten einschliesslich Aufenthaltsort oder Informationen zur Behandlung sind allerdings vom Berufsgeheimnis geschützt und dürfen weder direkt noch indirekt weitergegeben werden, wenn der Patient nicht damit einverstanden ist.»

Gesamtes Interview zum Nachlesen

Die Angehörigenberatung der UPD