Die Angehörigenberatung der UPD

Psychische Erkrankungen bedeuten eine hohe emotionale Belastung für alle Betroffenen – auch für Angehörige (Verwandte, Freunde, nahe Bezugspersonen). Angehörigen stellen sich viele Fragen: Was bedeutet diese Erkrankung? Wie soll ich mich der erkrankten Person gegenüber verhalten? Wie kann ich zu mir selbst Sorge tragen?

Die Angehörigenberatung der UPD
Die Angehörigenberatung der UPD

Gut informierten und vernetzten Angehörigen ist es besser möglich, dem oder der Erkrankten die nötige Unterstützung zu bieten und mit belastenden Situationen umzugehen. Aus diesem Grund bietet die UPD Angehörigen Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung ihrer schwierigen Aufgabe.

Die Angehörigenberatung bietet Angehörigen die Möglichkeit, mit einer Fachperson über Ihre Belastungen und Sorgen zu sprechen. Auch können in Einzelgesprächen Fragen zur Erkrankung, zum Umgang mit schwierigen Situationen und zu möglichen Hilfsangeboten geklärt werden. Das Beratungsangebot ist kostenlos und steht auch
Angehörigen von Personen offen, die nicht Patient oder Patientin der UPD sind. Diese Gespräche finden nach telefonischer Vereinbarung statt. Sie sind vertraulich und unterstehen der Schweigepflicht. In der Regel können Termine kurzfristig angeboten werden. Wenn nötig können auch Termine in den Randstunden vereinbart werden.

Beratungen sind auch in englischer, französischer und spanischer Sprache möglich.

Sibylle Glauser ist seit vielen Jahren Angehörigenberaterin bei der UPD. Die Psychologin ist zudem Präsidentin des Netzwerks Angehörigenarbeit Psychiatrie (NAP) und ist Mitglied des Care Teams des Kantons Bern, das notfallpsychologische Unterstützung leistet.

Auf die Frage, welche Rolle die Angehörigen bei der psychiatrischen Behandlung innehaben, antwortet sie: «Eine ganz wichtige Rolle, und dies in zweifacher Hinsicht. Zum einen ist zu betonen, dass etwa zwei Drittel der psychisch Kranken von ihren Familien und Angehörigen betreut werden und Unterstützung in vielfacher Hinsicht (Alltagsbewältigung, finanzielle Belange etc.) erhalten. Das sind Leistungen, die nicht vom Gesundheitssystem erbracht werden müssen, sprich, Angehörige helfen, Kosten zu sparen, was volkswirtschaftlich relevant ist. Zum anderen zeigt sich, dass im Gespräch mit Angehörigen viele wichtige Informationen erfahren werden, etwa wie die Angehörigen den Patienten erleben und wie er seinen Alltag meistert. Das ist eine Aussenansicht, zu welcher der Arzt oder die Ärztin keinen Zugang hat, wenn sie keine Gespräche mit Angehörigen führen. Diese Informationen können aber hilfreich sein, um das Problem besser zu verstehen, oder helfen gar bei der Lösungsfindung.

Bei der UPD arbeiten wir nach dem Leitsatz: Die Angehörigen haben ein Anhörungsrecht. Die Schweigepflicht wird nicht verletzt, wenn man die Angehörigen anhört und ihre Sorgen ernst nimmt. Konkrete Informationen zum Patienten einschliesslich Aufenthaltsort oder Informationen zur Behandlung sind allerdings vom Berufsgeheimnis geschützt und dürfen weder direkt noch indirekt weitergegeben werden, wenn der Patient nicht damit einverstanden ist.»