Informationen zum Eintritt in die Kinder- und Jugendpsychiatrie

Notfälle

Bei Notfällen und akuten Gefährdungssituationen, steht das Notfallzentrum NZKJP allen Hilfesuchenden im Alter von 0-17 Jahren sowie Zuweisenden zur Verfügung. Das Notfallzentrum ist an 7 Tagen und 24 Std. besetzt.


Zugang zum Angebot der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Patienten und Angehörige können sich an Werktagen während der Öffnungszeiten telefonisch oder schriftlich an eines unserer Ambulatorien wenden und Termine zur ambulanten Abklärung vereinbaren. 

Haus- und Fachärzte können im Falle psychiatrischer Fragestellungen Patienten zur Abklärung den Ambulatorien der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie zuweisen.                               

Region Bern-
Mittelland

Region Emmental/ Oberaargau

Region Berner Oberland

Region Biel/Bienne-Seeland

Jedem Eintritt geht eine ambulante Abklärung voraus

Haben Sie sich an eines unserer Ambulatorien gewandt oder liegt die Zuweisung durch einen Arzt vor, erfolgt eine Einladung an die Sorgeberechtigten und ihr Kind zu einem ersten Gespräch innerhalb von 14 Tagen. Jugendliche haben die Möglichkeit, diesen Termin auch alleine wahrzunehmen. 

Das erste Gespräch wird durch einen Arzt oder Psychologen durchgeführt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Abklärung, ob eine ambulante Behandlung, ein teilstationärer Aufenthalt oder ein stationärer Aufenthalt sinnvoll erscheint und unser Angebot eine Unterstützung zur Lösung der bestehenden Problemstellung darstellt. Ist ein erstes Gespräch für die Zuweisung zu einem unserer Angebote noch nicht ausreichend, können durch den zuständigen Therapeuten weitere Gespräche vereinbart werden. Das Ziel ist, dem Patienten und den Angehörigen die erforderliche weiterführende Behandlung im ambulanten, teilstationären oder stationären Setting oder in einem unserer Spezialangebote eindeutig empfehlen zu können.

Stimmen der Patient bzw. die Angehörigen der Emfehlung zu, erfolgt anschliessend die Aufnahme ins entsprechende Behandlungsprogramm. Unsere Sekretariate führen Sie hierbei durch den administrativen Aufnahmeprozess.

Als Universitätsspital mit kantonaler Bewilligung und Leistungsvereinbarung werden unsere Behandlungskosten gemäss KVG von den Krankenkassen oder ggf. Invalidenversicherungen (IV) übernommen. Hier sind allenfalls Selbst- oder Franchisekosten durch den Patienten zu tragen. Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen, die bei uns hospitalisiert werden, müssen eine Kostengutsprache vorweisen. Für sie gelten andere Tarife. Unsere Sekretariate unterstützen Sie hier bei der Abwicklung. Ambulante Behandlungskosten werden ebenfalls durch die Krankenkasse übernommen.